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Psychotherapeutengesetz - Heilpraktiker, Psychologen, Ärzte - nicht für alle gilt dasselbe!
Psychotherapeuten arbeiten mit sensiblen Themen und betreuen sehr verletzliche Patienten, die sich in seelischen Ausnahmesituationen befinden. Aus diesem Grund wird die Arbeit des Psychotherapeuten in einem speziellen Gesetz, dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) genau geregelt. Das Psychotherapeutengesetz bestimmt alle grundlegenden Bestimmungen aller Bereiche des Berufs des Psychotherapeuten. Das Gesetz gilt auf jeden Fall für psychologische Psychotherapeuten. Es gilt für Psychotherapeuten, die mit Erwachsenen arbeiten ebenso, wie für Therapeuten, die Kinder und Jugendliche bei psychischen Problemen behandeln. Obwohl die Ausbildungsgrundlagen des Studiums für diese beiden Gruppen unterschiedlich sind, gelten doch für beide Berufszweige des Psychotherapeuten identische gesetzliche Grundlagen für die Ausbildung und Ausübung des Berufs.
Das Gesetz gliedert sich in insgesamt 12 Paragrafen und entsprechende Unterparagrafen. Die Paragrafen bestimmen neben den Voraussetzungen und gesetzlichen Bestimmungen zu Ausbildung und Approbation auch die Gebührenordnung, die Zuständigkeiten, Verpflichtungen und die Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Arbeit. Vor allem der Ausbildungsrahmen für Psychotherapeuten wird in diesem Gesetz besonders genau beschrieben. Dazu gehören die Zugangsvoraussetzungen und auch die Qualitätsstandards, die ein Ausbildungsbetrieb für Psychotherapie erfüllen muss. Das Gesetz in der heutigen Gültigkeit wurde im Jahr 1998 verabschiedet. Im Jahr 2007 wurde der Gesetzestext um den §6, der sich mit den gesetzlichen Bestimmungen für die Ausbildungsstätten befasst, umfassend ergänzt und aktualisiert.
Im Bereich der Ausbildung ist das Psychotherapeutengesetz eng mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychotherapeuten verknüpft. Hier werden die gesetzlichen Bestimmungen des PsychThG in Rahmenbedingungen für das Studium, die praktische Arbeit und die zu leistenden Prüfungen umgesetzt. Die Bestimmungen für die Approbation werden ebenfalls hier aufgegriffen und festgelegt. Demnach sind nur Universitäten und Fachschulen, die diesen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen, zur Ausbildung von Psychotherapeuten berechtigt. Dies gilt auch für Heilpraktiker, die sich zum Psychotherapeuten ausbilden lassen.
Die Vorschriften für die Approbation, also der staatlichen Zulassung zur Ausübung des Berufs des Psychotherapeuten, sind im Psychotherapeutengesetz klar geregelt. Hier steht bundeseinheitlich fest, dass ein Psychotherapeut nur dann zur Approbation zugelassen wird, wenn er wenigstens mindestens 4000 Stunden praktischer Arbeit mit mindestens 60 behandelten Patienten sowie mindestens 140 Stunden theoretische Ausbildung einwandfrei nachweisen kann. Auch der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Psychologie sowie die hauptberufliche Arbeit in diesem Bereich ist für die Erteilung der Approbation ausschlaggebend.
Das Psychotherapeuten gesetzt gibt die Rahmenbedingungen vor, nach denen ein Psychotherapeut ausgebildet wird, arbeiten und abrechnen muss. Vor allem die gesetzlichen Grundlagen, die bestimmen, wer als Psychotherapeut arbeiten darf, sind hier verankert. Auch die Gebührenordnung für Privatbehandlungen, die also nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden, ist klar vorgegeben. Ein Psychotherapeut kann demnach nicht willkürlich Gebührensätze für Privatbehandlungen festlegen, sondern ist an gesetzliche Mindest- und Höchstsätze zwingend gebunden.
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