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Psychotherapie Kosten - gesetzliche / private Krankenkasse

 

Bei vielen Patienten stellt sich zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung die Frage, ob die Krankenkasse denn die Behandlung übernimmt. Viele Patienten haben die Befürchtung, die Kosten für eine langwierige Behandlung selbst zahlen zu müssen. Vor allem, wenn die Krankenkasse einen Bericht vom Psychiater oder Hausarzt zu den Symptomen einfordert, schrecken immer wieder behandlungsbedürftige Patienten vor einer Psychotherapie zurück. Dabei gibt es neben der Kostenübernahme durch die Krankenkasse für alle Patienten die Möglichkeit, die Stunden beim Psychotherapeuten privat zu bezahlen und direkt mit ihm abzurechnen. Auf diese Weise können Patienten auch eine präventive Therapie durchführen, wenn aus ärztlicher Sicht noch keine dringende medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung vorliegt.

 

Generell sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Kosten einer ambulanten Psychotherapie zu übernehmen. Bei einer privaten Krankenversicherung ist diese Leistung abhängig vom abgeschlossenen Vertrag. Nicht alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychopharmaka oder eine ambulante Therapie. Auch stationäre oder teilstationäre Behandlungen werden in der Regel von beiden Kassenarten übernommen. Da es für die Aufnahme in ein Krankenhaus immer eine fundierte Diagnose gibt, werden die Krankenkassen in der Regel lediglich diese Diagnose vom behandelnden Arzt einfordern, die Kosten jedoch immer übernehmen.

 

Bei einer teilstationären Psychotherapie ist es notwendig, dass der Patient einmal im Quartal einen Termin im Krankenhaus wahrnimmt, selbst wenn er nur ein neues Rezept benötigt und ansonsten eine Therapie unter Anleitung durchführt. Die Therapie muss konsequent durchgeführt werden. Wird die Therapie unterbrochen oder abgebrochen, so kann der Patient erst nach 3 Jahren eine neue Psychotherapie beantragen. Bei einem Krankenkassenwechsel innerhalb einer Behandlung gibt es jedoch keine Probleme, denn die neue Krankenkasse übernimmt meist anstandslos die Behandlungskosten für die Psychotherapie.

 

Unabhängig von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist es selbstverständlich auch möglich, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Im Mittel kostet eine Therapiestunde etwa 90€, oft jedoch auch mehr. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine Behandlung nach einem Abbruch fortgeführt werden soll oder die private Krankenversicherung eine Psychotherapie nicht abdeckt. Allerdings sollte in diesem Fall nur die Therapie selbst bezahlt werden. Bei einer medikamentösen Behandlung durch einen Psychiater oder den Hausarzt ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse in jedem Fall ratsam. Diese wird auch nach einem Therapieabbruch durchgeführt. Wie bei anderen selbst bezahlten Behandlungskosten auch, kann man die Kosten für die Psychotherapie von der Steuer absetzen. Hierzu macht man die Summe der Behandlungskosten im Bereich der außergewöhnlichen Belastung geltend. In der Regel ist kein medizinischer Nachweis notwendig; die Rechnungen des Psychotherapeuten sollten jedoch mehrere Jahre aufgehoben werden.